Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für öffentliche Werkstattveranstaltungen des Hetjens – Deutsches Keramikmuseum
Gültig ab dem 01.04.2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle öffentlichen Werkstattveranstaltungen des Hetjens – Deutsches Keramikmuseum (nachfolgend Hetjens-Museum) ab dem 01.04.2026, soweit sich aus diesen AGB nichts Anderes ergibt, insbesondere verlieren frühere AGBs ihre Gültigkeit.
1.2. Am jeweiligen Veranstaltungsort gelten die dort ausgehängten Haus- und Brandschutzordnungen.
1.3 Mit Anmeldung erkennen Sie diese AGB ausdrücklich an. Darüber hinaus erkennen Sie mit der Nutzung der Veranstaltungsorte die dort jeweils geltende Haus- und Brandschutzordnung an. Die Haus- und Brandschutzordnung der Töpferwerkstatt des Hetjens-Museums kann an der Kasse des Hetjens-Museums eingesehen werden. Die Haus- und Brandschutzordnung befindet sich darüber hinaus im Erdgeschoss neben der Eingangstüre in der Töpferwerkstatt des Hetjens-Museums.
2. Vertragsschluss
2.1. Veranstaltungsankündigungen des Hetjens-Museums in Flyern, Aushängen, Social Media Internetprogramm, und ähnlichem sind unverbindlich.
2.2. Eine Teilnahme ist nur nach erfolgtem Vertragsschluss einschließlich vollständiger Zahlung des Entgeltes und Vorlage einer gültigen Eintrittskarte am Veranstaltungstermin möglich.
2.3. Der Vertrag kommt bei Veranstaltungen mit Vorkasse durch die vollständige Bezahlung an der Kasse des Hetjens-Museums zustande. Die Eintrittskarte wird unmittelbar nach der Bezahlung ausgehändigt.
2.4. Bei Kursen ohne Vorkasse erfolgt der Vertragsschluss durch ausdrückliche Annahme durch das Hetjens-Museum (persönlich, telefonisch oder in Textform). Der/Die Teilnehmende meldet sich telefonisch an der Museumskasse an und wird vom Kassenpersonal in die Teilnehmendenliste eingetragen. Am Tag der Veranstaltung zahlt er/sie die Kursgebühr vor Veranstaltungsbeginn an der Museumskasse, erhält eine Eintrittskarte und kann anschließend an der Veranstaltung teilnehmen.
3. Vertragsparteien und Teilnehmende
3.1. Vertragspartnerin bzw. Vertragspartner ist die Person, die die Anmeldung vornimmt.
3.2. Teilnehmende bzw. Teilnehmender ist die Person, die die Veranstaltung tatsächlich wahrnimmt.
3.3. Die Vertragspartnerin bzw. der Vertragspartner kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmende/Teilnehmer) begründen
3.4. Die Teilnahme kann an bestimmte persönliche und/oder sachliche Voraussetzungen gebunden sein (z. B. Alter, Vorkenntnisse).
4. Entgelte, Fälligkeit und Zahlung
4.1. Die Höhe des Entgeltes ergibt sich aus dem am Tag der Anmeldung geltenden Angebot.
4.2. Der Entgeltbetrag ist mit Anmeldung im Sinne der Ziffer 2.3. sofort fällig. Der Entgeltbetrag bei Veranstaltungen im Sinne der Ziffer 2.4. ist am Tage der Veranstaltung fällig.
4.3. Die Bezahlung ist ausschließlich an der Kasse des Hetjens-Museums in bar oder per Kartenzahlung möglich.
5. Ermäßigungen
Ermäßigungen werden nicht gewährt.
6. Leistungsbeschreibung, Änderungen durch das Museum
6.1 Inhalt und Durchführung der Veranstaltung ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Programms. Mündliche Zusagen oder Beschreibungen sind nicht verbindlich, insbesondere sind die Dozierenden zu individuellen Absprachen nicht berechtigt.
6.2 Änderungen in Inhalt, Ablauf oder Durchführung einer Veranstaltung sind zulässig, sofern das Veranstaltungsziel gewahrt bleibt. Das Hetjens-Museum kann insbesondere Veranstaltungen durch einen anderen Dozierenden durchführen lassen sowie Zeit und Ort der Veranstaltung ändern. Über jene Änderungen werden die Teilnehmenden rechtzeitig informiert.
7. Veranstaltungsabsage, Rücktritt des Hetjens
7.1. Veranstaltungen finden nicht statt und können seitens des Hetjens-Museums abgesagt werden,
- bei einem Ausfall des Dozierenden
- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird; dabei gilt eine Teilnehmerzahl von 8 Personen für Drehkurse und Porzellangießkurse sowie 10 Personen für alle übrigen Kurse
- aus wichtigem Grund, insbesondere bei höherer Gewalt wie z.B. einer Pandemie, bei technischen Problemen in der Werkstatt, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, wie z.B. Ausfall des Brennofens oder Stromausfall), in Situationen, die eine Teilnahme unzumutbar machen, wie etwa amtliche Unwetterwarnungen, Streiks im öffentlichen Nahverkehr oder massive Verkehrsstörungen im Raum Düsseldorf.
7.2. Das Hetjens-Museum kann die Absage in Textform, per E-Mail, telefonisch oder mündlich erklären.
7.3. Wird die Veranstaltung seitens des Hetjens-Museums abgesagt, so wird der Vertragspartnerin bzw. dem Vertragspartner die bereits bezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Findet ein Nachholtermin statt, so steht es dem Teilnehmer frei, diesen wahrzunehmen. Die Teilnahmegebühr bleibt in diesem Falle bestehen.
8. Rücktritt/Kündigung des Teilnehmenden
8.1. Ein Rücktritt von einer gebuchten Tagesveranstaltung bzw. eine Kündigung mehrtägiger oder mehrwöchiger Kursveranstaltungen des Hetjens-Museums ist für den Teilnehmenden nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn ein Wechsel der Dozentin bzw. des Dozenten, sofern es sich um eine als „Künstler-Meisterklasse“ angekündigte Veranstaltung handelt und in der Ankündigung ausdrücklich ein bestimmter Künstler bzw. eine bestimmte Künstlerin genannt wurde. Die Eintrittskarte kann jedoch an eine andere Person übertragen werden bzw. der Kurs kann von einer anderen Person besucht werden.
Das Hetjens-Museum behält sich vor, den aus einem Rücktritt bzw. einer Kündigung entstehenden Schaden gegenüber dem Teilnehmenden geltend zu machen.
8.3. Der Rücktritt / die Kündigung müssen gegenüber dem Hetjens-Museum schriftlich erfolgen. Mündliche oder telefonische Rücktrittserklärungen gegenüber dem Hetjens-Museum oder den Dozierenden werden nicht akzeptiert.
9. Haftung, Schadensersatzansprüche
9.1 Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen des Hetjens-Museums erfolgen auf eigene Gefahr.
9.2. Schadensersatzansprüche der Teilnehmende/des Teilnehmers gegen das Hetjens-Museum sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei einer schuldhaften Verletzung des Hetjens-Museums von Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalspflichten). Dies sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmende/der Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf.
10. Aufrechnung
10.1 Das Recht, gegen Ansprüche des Hetjens-Museums aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder vom Hetjens-Museums anerkannt worden ist.
11. Datenschutz
11.1. Das Hetjens-Museum erhebt bei Anmeldung folgende Daten: Name, Adressdaten, Kommunikationsdaten. Mit Anerkennung der AGB stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu.
11.2. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kommunikationsverbindungen erfolgt zu Organisationszwecken, insbesondere zur Kommunikation bei Veranstaltungsausfällen. Bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung werden die Daten auch für Mitwirkungs- oder Werbezwecke verwendet.
11.3. Informationen zum Datenschutz sind an der Kasse des Hetjens-Museum einsehbar.
12. Aufnahmen (Wort, Bild, Ton)
12.1. Den Teilnehmenden ist es bei Veranstaltungen des Hetjens-Museums untersagt, andere Teilnehmende, inklusive der Dozierenden/des Dozierenden in Wort, Bild und/oder Ton aufzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Veranstaltung online oder hybrid stattfindet.
12.2. Ausnahmen zu Ziffer 3.1. sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der betroffenen Personen zulässig.
13. Urheberrecht
13.1 Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Kursmaterialien, die den Teilnehmenden seitens des Hetjens-Museums zur Verfügung gestellten werden, liegen beim Hetjens-Museum oder bei den jeweiligen Urhebern der Materialien. Hierzu gehören insbesondere Handouts, Arbeitsblätter, Schritt für Schritt Anleitungen, Vorlagen und Schablonen für Formen, Muster oder Dekorationen, Technische Anleitungen zur Handhabung von Geräten oder Werkzeugen und Glasur- und Farbmusterkarten. Insbesondere eine Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Materialien ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Hetjens-Museums gestattet.
13.2 Sofern an den von den Teilnehmenden erstellten Tonerzeugnissen dem jeweiligen Hersteller Urheberrechte entstehen, räumt dieser dem Hetjens-Museum die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden notwendigen Nutzungsrechte ein. Dies umfasst insbesondere die Vervielfältigung der Tonerzeugnisse durch Fotografien, sowie die öffentliche Zugänglichmachung der Fotografien in zeitlich und räumlich unbegrenzter Weise. Ferner stimmen die Teilnehmenden zu, dass das Hejtens-Museum dazu berechtigt ist, die Tonerzeugnisse nach deren Herstellung einen Monat nach telefonischer Anbietung an den Hersteller zu vernichten, sofern dieser das Tonerzeugnis nicht beim Hetjens-Museum abholt.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
14.2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.